Regionalmanagement, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von innovativen Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Grundlage ist die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöR-La III) vom 16. Oktober 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 524). Die Projektförderung soll zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.
Gegenstand
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung der Förderprojekte in dem Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
- Personalausgaben
- Fahrt- und Übernachtungsausgaben
- Bewirtungsausgaben bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
- Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte
- Investitionen in digitale Güter
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.
Der Förderbetrag erhöht sich
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen und zur Durchführung eines Zielbildungsprozesses mit einem maximalen Förderbetrag von jeweils 50.000 Euro pro Projektjahr sowie bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich. Regionale Initiativen, die ergänzend zur Regelförderung die Förderung von Projekten für Militär- und Konversionsstandorte beantragen, erhalten hierfür während ihrer regulären Förderlaufzeit einen zusätzlichen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Projektjahr.
Die Sonderförderungen sind für die Metropolregionen ausgeschlossen.
Von Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel von bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr bis zu zwei Jahre für eine sog. Strategieförderung in Anspruch genommen werden. Damit kann die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die dann in ein Regionalmanagement überführt werden kann.
Bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte können übergangsweise eine eigenständige Förderung beantragen. Die Übergangsförderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr kann maximal bis zum Ende des Bewilligungszeitraums für die verbeschiedene Förderung des Regionalmanagements/Regionalmarketings nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa vom 5. November 2020 (BayMBl. Nr. 670), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 5. August 2021 (BayMBl. Nr. 588) in dieser Region in Anspruch genommen werden.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach räumlichem Wirkungskreis des Projektes.
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem geltenden Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
- Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
- Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen,
- Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung,
- Leitung der Projekte durch die Regionale Initiative,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10 000 Euro und je Antrag mehr als 25 000 Euro,
- Sicherung der Gesamtfinanzierung,
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts für den Bewilligungszeitraum,
- vor der Antragstellung Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums und dem/der zuständigen „Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen“ bei den Regierungen sowie
- Antragstellung unter Verwendung des Musterformulars.
Beratung
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie anhand einer Projektskizze. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative. Nach Vorliegen eines hinreichend ausgereiften Entwurfs findet ein Beratungsgespräch mit Regionaler Initiative, Regierung und Staatsministerium statt.
Antragstellung
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung (höhere Landesplanungsbehörde). Der Bewilligungszeitraum für die Förderung von Zukunftsprojekten beträgt maximal drei Jahre. Nach diesem Zeitraum sind Anschlussförderungen von drei weiteren Jahren möglich. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung einer Strategieentwicklung hingegen beträgt maximal zwei Jahre.
Förderabwicklung
Die örtlich zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts sind zwei Lenkungsgruppensitzungen während der Förderperiode (Mitte und Ende der Förderperiode) einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte samt Zwischenevaluationen zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (01.01.2024 - 31.12.2026) gestellt werden.
Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
- Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Antragsformular(e)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan (Zeitstrahl mit textlichen Meilensteinen)
- Subventionserklärung
- Falls zutreffend: Gesonderte Kooperationsvereinbarung
- Art. 29 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
- Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)
- Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P)
- Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Regierung von Oberfranken
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