Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Preisauszeichnung, Informationen zur Preisangabenpflicht

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

Gute Preisvergleichsmöglichkeiten sind eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Wettbewerbs am Markt. Sie werden insbesondere durch die folgenden Regelungen gewährleistet:

  • Bei Angeboten nach Katalogen, Warenlisten oder auf Bildschirmen (Internet) sowie bei der Werbung unter Angabe von Preisen und schriftlichen Einzelangeboten müssen die Endpreise genannt werden. Im Versandhandel außerdem, ob und ggf. in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
  • Wer Leistungen anbietet (z. B. Friseur, Chemische Reinigung), muß in seinem Geschäft Preisverzeichnisse für seine wesentlichen Leistungen anbringen. In Ausnahmefällen wie z. B. bei Reisebüros, Versicherungsunternehmen, genügt die Bereithaltung von Preisverzeichnissen zur Einsicht.
  • In den Schank- und Speiseräumen von Gaststätten sind die Preise in vollständigen Preisverzeichnissen anzugeben. Ferner ist neben dem Eingang ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke anzubringen.
  • Preisänderungsvorbehalte darf der Anbieter nur machen, wenn Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten bestehen.
  • Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen.

Bei Verstößen gegen die Preisangabenpflicht sollte der Verbraucher den Gewerbetreibenden darauf hinweisen und sich ggf. an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) oder an die nächstgelegene Verbraucherberatungsstelle wenden. Zu beachten ist aber, dass eine Falschauszeichnung den Kaufmann nicht verpflichtet, die Ware zu dem ausgezeichneten Preis abzugeben.

  • Preisangabenverordnung (PAngV)

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.