Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Kartellverbot, Informationen über die Verfolgung von Verstößen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken/bewirken, sind verboten. 

Gegenstand verbotener Verhaltensabstimmungen sind in erster Linie Preisabsprachen. Aber auch über sonstige Faktoren wie Tätigkeitsgebiete, Produktionsmengen, Konditionen usw. können wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen werden.

Verstöße gegen das Kartellverbot werden von den Kartellbehörden verfolgt und können mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann darüber hinaus gegen jedes an der Zuwiderhandlung beteiligte Unternehmen bzw. jede beteiligte Unternehmensvereinigung eine höhere Geldbuße bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Das Verfahren richtet sich hierbei gegen die beteiligten Unternehmen und gegen die handelnden Personen.

Zuständige Behörden:

Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig. Für die Verfolgung von Submissionsabsprachen (§ 289 StGB), die mit einem Verstoß gegen das Kartellverbot zusammenfallen können, ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

  • §§ 1, 81, 48 und 49 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • §§ 9, 30, 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760+49 89 2162-2760

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.