Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Alphabetisierungskurse für Asylsuchende, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende im Rahmen eines Förderprogramms „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl"

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.

Gegenstand

Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (=. 45 Minuten) für die Durchführung der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die die Stunden der Lernstandserhebung bzw. Leistungsfeststellung).
  • Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunden (= 60 Minuten) max. 50 Euro (Pauschale):
    • für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
  • Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pau­schal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
  • Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 5 Euro (Pauschale) für Ausstat­tungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
  • Kostenposition 5: Indirekte Kosten sind pauschal in Höhe von 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1-4) förderfähig.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.

  • Zielgruppe sind alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind; darüber hinaus alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. einer ent­sprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. einer entsprechenden Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (enge Zielgruppe).
  • Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Sofern ein Teilnehmer Zugang zu schulischen Bildungsangeboten hat, kann er dennoch Teilnehmer an einem Alphabetisierungskurs sein, sofern die Teilnahme an dem schulischen Angebot dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ sind von der vorstehend definierten Zielgruppe vorrangig gegenüber dem Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben" des StMUK in Anspruch zu nehmen.
  • Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Der Zuwendungsempfänger muss anhand eines Musterformulars ein Konzept vorlegen, welches die konkrete Ausgangslage vor Ort und die Notwendigkeit des Projekts berücksichtigt, den Kursinhalt beschreibt, eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme vorsieht sowie die Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer darstellt.
  • Ein Kurs ist erst ab Teilnehmerzahl von mindestens drei Teilnehmern, die durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit anwesend sind, förderfähig. Ein Kurs ist für mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zu konzipieren, in diesem Rahmen sind auch Lern- und Leistungsstand der Teilnehmer zu beurteilen. Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
    • für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
    • für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
    • für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
    Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im Online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathema­tischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
  • Die Lehrkräfte müssen
    • ein abgeschlossenes pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik) oder
    • ein abgeschlossenes Stu­dium "Deutsch als Zweitsprache" oder "Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
    • oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben 
    • oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich
    • oder in der Erwachsenenbildung vorweisen oder geschulte Lern- bzw. Sprachpaten sein.
  • Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
    • eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
    • oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
    • oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.

Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.

Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.

Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.

Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.

keine

ca. 4 Wochen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Projektkonzept
    • Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
    • Hierfür genügt auch die Eigenschaft als staatlich anerkannter Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG).
    • Nachweise über Qualifikationen des eingesetzten Bildungspersonals
    • Kontaktliste Akteure / Institutionen
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • vorläufige Teilnehmerliste
    • Formblatt „Vorrangprüfung für Integrationskurse des BAMF“ für Teilnehmende, die der engeren Zielgruppe der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ angehören

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben" und „Kurse zur zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.