Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie

Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt.

Zweck

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.

Gegenstand

Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Die Projekte können insbesondere aus den Bereichen kulturelle Integration, Stärkung von Familien und Müttern als Schlüsselrolle im Integrationsprozess sowie Jugend und Ehrenamt kommen. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz bezüglich der Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses wird hingewiesen.

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahre (Ende mit Außerkrafttreten der Richtlinie). Der Zuwendungsempfänger kann eine einjahres-, zweijahres- oder dreijahresbezogene Förderung beantragen. Der Antrag ist vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan
    • Übersicht über das eingesetzte Personal und dessen Ausgaben sowie über die sonstigen Ausgaben
    • Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)

  • Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) vom 26. September 2023

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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