Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Gemeindeentwicklungskonzepte, Informationen

Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.

Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf Grundlage des festgestellten Bedarfs in allen Ortsteilen der Gemeinde wird entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind. Diese werden nach ihrer Dringlichkeit geordnet und an die zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde sowie des Amtes für Ländliche Entwicklung angepasst.

Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

  • Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
  • Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR)
  • Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

AdresseAmt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a
96047 Bamberg
+49 951 837-0+49 951 837-0
+49 951 837-199+49 951 837-199

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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