Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Prüfervergütung für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich, Beantragung

Prüfer können für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich eine Prüfervergütung beantragen.

Für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen anderer Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von Besonderen Leistungsfeststellungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen den Prüfern Prüfervergütungen gewährt (vgl. KMBek – „Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen“ vom 26.06.2002 (KWMBl. I S. 235, ber. S. 356)).

Den an der Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufs-, Berufsfach-, Wirtschafts- und Fachschulen beteiligten Lehrkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Prüfervergütung gewährt. (vgl. KMBek – „Erhebung eines Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen“ vom 25.02.2009 (KWMBl. S. 119)).

Für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Abschlussprüfungen an staatlichen Schulen in besonderen Fremdsprachen werden den Prüfern Prüfervergütungen gewährt, wenn sie für die Prüfertätigkeit keine Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit erhalten .(vgl. KMBek – „Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen“ vom 10.03.2003 (KWMBl. I S. 190)).

Hinsichtlich der genaueren Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfervergütungen ist auf die o.g. einschlägigen Bekanntmachungen zu verweisen. Insbesondere ist zu prüfen, ob in Fällen der Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit, der Gewährung von sonstigen Prüfervergütungen oder der Tätigkeit im Schulaufsichtsdienst, Prüfervergütungen gewährt werden können.

Bzgl. der genaueren Antragsformalitäten und Fristen darf auf das zuständige Landesamt für Schulen (LAS) verwiesen werden.

Der Antrag soll vor Ende des laufenden Schuljahres gestellt werden.

Die Abrechnungen der Lehrkräfte der Zertifikatsprüfung Englisch müssen bis zum 13.07. des jeweiligen Kalenderjahres bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.

Die Bearbeitungsdauer der Abrechnungen der Zertifikatsprüfung Englisch dauern in der Regel bis Mitte/Ende Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.

  • Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen
  • Erhebung eines Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufs-, Berufsfach-, Wirtschafts- und Fachschulen
  • Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen

Bayerisches Landesamt für Schule

AdresseBayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
+49 9831 5166-0+49 9831 5166-0
+49 9831 5166-199+49 9831 5166-199

Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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