Verkehrspsychologische Berater, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Eine mit Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. bestehende Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht (mehr) vorliegen.
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