Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Grundbuch, Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte. Bitte beachten Sie die Informationen zu kostenpflichtigen Diensten im Internet unter "Besondere Hinweise".

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.

Ein möglicher Nachweis kann sein:

  • die Vorlage der Eheurkunde,
  • die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
  • die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
  • die Vorlage eines Personalausweises,
  • die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
  • ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.

Sie können die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

keine

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

  • § 13 Grundbuchordnung (GBO)

Amtsgericht Bamberg

AdresseAmtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
+49 951 833-0+49 951 833-0
+49 9621 9624-14008+49 9621 9624-14008

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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