Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Handwerk, Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde

Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.

Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.

Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.

Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

  • Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde

  • Kammerinterne Regelung über die Verleihung von Ehrenurkunden der jeweiligen Handwerkskammer

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken

Handwerkskammer für Oberfranken

AdresseHandwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
+49 921 910-0+49 921 910-0
+49 921 910-309+49 921 910-309

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.