DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss, Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit
Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.
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