Finanzanlagenvermittler/-in oder Honorar-Finanzanlagenberater/-in, Abgabe des Prüfungsberichtes oder der Negativerklärung
Finanzanlagenvermittler oder Honorar- Finanzanlagenberater müssen aufgrund der jährlichen Prüfungspflicht einen Prüfungsbericht abgeben oder wenn sie nicht tätig waren, eine Negativerklärung.
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