Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Weiterbildung in der Pflege, Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung der Qualifikation bei der VdPB beantragen.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist zuständige Behörde für die Modulanerkennung sowie Gleichstellung von Qualifikationen in Bayern. 

Die pflegerischen Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung sind in Bayern innerhalb der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) geregelt. Die Weiterbildungen dienen zur Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche in der Pflege, um in diesen Bereichen qualifiziertes Personal vorhalten zu können.

Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module anderer Weiterbildungen oder Studiengänge oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind. Dies prüft die VdPB.

Wenn Sie eine vergleichbare Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung absolviert oder anderweitig eine vergleichbare Qualifikation abgelegt haben, kann eine Gleichstellung der Qualifikation bei der VdPB beantragt werden.

Die Zugangsvoraussetzungen zur jeweiligen Weiterbildung sind nach §§ 70, 74, 78, und 82 der Verordnung zur Ausführung des AVPfleWoqG geregelt.

Gleichgestellte Qualifikationen nach § 56 Abs. 1 AVPfleWoqG

Wenn sie vergleichbar und erfolgreich absolviert wurden, sind den Weiterbildungen folgende Weiterbildungen gleichgestellt:

  • Weiterbildungen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes oder der Länder
  • Weiterbildungen nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Weiterbildungen nach den vom Bayerischen Landespflegeausschuss empfohlenen Weiterbildungskonzepten. Jedoch nur, wenn diese am 01.09.2011 begonnen wurde.

Die Gleichwertigkeit der Weiterbildungen wird durch die VdPB festgestellt.

Studiengänge können nur auf Antrag der Hochschule mit einer Weiterbildung gleichgestellt werden (§ 56 Abs. 3 AVPfleWoqG). Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen und gleichgestellten Studiengänge finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Pflegenden Bayern (siehe weiterführende Links).

Die Anerkennung wird online beantragt (siehe Formulare).

Die benötigten Dokumente ergeben sich aus der Weiterbildung zu der eine Gleichstellung erfolgen soll.

keine

Die Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit hängen vom jeweiligen Prüfungsumfang ab und liegen zwischen 50,00 und 250,00 EUR.

Aufgrund der Einzelfallprüfung ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Onlineantrag
    • Qualifikationsurkunden (es werden nur Inhalte berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
    • Qualifikationszeugnisse (möglichst genaue Schlüsselung der Inhalte)
    • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn)
    • Lebenslauf
    • Projektnachweis (Projektbericht, Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
    • Praktikums- oder Hospitationsnachweis

    Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Dokumente nachfolgende Vorgaben für Qualifikationen, die in Weiterbildungen mit Selbstlernanteilen erworben wurden, und fordern Sie die entsprechenden Unterlagen ggf. beim Veranstalter nach:

    • Weiterbildungen, die keine ZFU-Zulassung besitzen und Anteile eines Selbstlernformates enthalten, müssen die Anteile der synchronen und asynchronen Inhalte anhand von z.B. Studienbriefen, Stundenplänen und Ähnlichem aufzeigen.
    • Bei Weiterbildungen, die eine ZFU-Zulassung vorweisen, müssen die Inhalte, der Stundenumfang und die Weiterbildungsbezeichnungen mit einer erteilten ZFU-Zulassung übereinstimmen.

  • §§ 52 ff. Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG)

Vereinigung der Pflegenden in Bayern

AdresseVereinigung der Pflegenden in Bayern
Prinzregentenstraße 24
80538 München
+49 89 5419985-0+49 89 5419985-0
+49 89 5419985-99+49 89 5419985-99

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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