Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.
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