Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Partnerschaftsregister, Einsicht

Das Partnerschaftsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Partnerschaftsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.

Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Da die Register inzwischen vollständig elektronisch geführt werden, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden Computer-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen können bei jedem bayerischen Registergericht eingesehen werden. Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist.

Daneben können die Register online kostenfrei über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren").

Über dieses Registerportal ist zudem eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der anderen Bundesländer möglich. Das früher parallel betriebene bayerische Registerportal (RegisWEB) wurde abgeschaltet. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

    Die Einsicht in das Partnerschaftsregister ist kostenfrei.

    Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Partnerschaftsregisters betraut ist. In Bayern werden die Partnerschaftsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:

    • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
    • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
    • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
    • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
    • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
    • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
    • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
    • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
    • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
    • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
    • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
    • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
    • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
    • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
    • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
    • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
    • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
    • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
    • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
    • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
    • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
    • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
    • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg)

    • § 1 Absatz 1 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters (Partnerschaftsregisterverordnung - PRV)
    • § 10 Handelsgesetzbuch (HGB)
    • § 5 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
    • § 9 Handelsgesetzbuch (HGB)

    Amtsgericht Bamberg

    AdresseAmtsgericht Bamberg
    Synagogenplatz 1
    96047 Bamberg
    +49 951 833-0+49 951 833-0
    +49 951 833-2070+49 951 833-2070

    Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

    Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

    Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.