Satzungen: VG Lisberg

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Satzungen

Ortsrecht der Mitgliedsgemeinden

Die beiden Mitgliedsgemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Lisberg ist hier für den Vollzug der erlassenen Satzungen und Verordungen zuständig.