Bekanntmachungen und Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Alle Informationen rund um die Bundestagswahl finden Sie auf folgenden Seiten:
- Homepage des Bundeswahlleiters: Bundestagswahl 2025
- Homepage des Landeswahlleiter Bayern: Bundestagswahl 2025
Informationen:
Amtliche Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Über nachfolgenden Download werden die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bekanntgemacht.
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Gemeinde Lisberg
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Gemeinde Priesendorf
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl - Gemeinde Lisberg
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl - Gemeinde Priesendorf
Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl
Bis zum 02.02.2025 werden die „Amtlichen Wahlbenachrichtigungen“ zugestellt. Wir bitten alle Wahlberechtigten, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Wer wahlberechtigt ist, den Brief jedoch am 02.02.2025 noch nicht erhalten hat, muss sich im Bürgerbüro (Außenstelle Priesendorf) melden. Sie erreichen uns hier telefonisch unter 09549/9897-19.
Für die Beantragung eines Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zu beachten ist, dass Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 10.02.2025 ausgegeben oder versand werden können. Die notwendigen Stimmzettel liegen uns vorraussichtlich erst am Ende der KW 6 vor.
Nutzen Sie bevorzugt bitte die Onlinebeantragung über das Bürgerserviceportal oder durch Scan des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bis 18.02.2025. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand erheblich minimiert.
Briefwahlunterlagen können persönlich oder durch Vollmacht (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung) im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten bis 21.02.2025 15:00 Uhr beantragt werden. Danach nur noch in besonderen Fällen. Ohne Vollmacht können an Dritte keine Unterlagen ausgegeben werden! Gerne kann der Antrag auch im Briefkasten eingeworfen werden oder auf dem Postweg zu uns gesendet werden.
Für alle Fragen zum Ablauf der Bundestagswahl stehen wir gerne zur Verfügung.