Festlegung des Wahltermins

Mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 364 vom 7. August 2024) wurde als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern der 8. März 2026 festgelegt.
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte, der Kreistage und die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von der VG Lisberg (für die Mitgliedsgemeinden) in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zur Kommunalwahl
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl finden Sie auf folgenden Seiten:
Kommunalwahl der Gemeinde Lisberg und Priesendorf
Die Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Lisberg und der Gemeinde Lisberg befinden sich auf der Homepage der Gemeinde Lisberg an dieser Stelle.
Die Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Priesendorf und der Gemeinde Priesendorf befinden sich auf der Homepage der Gemeinde Priesendorf an dieser Stelle.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen
Mit Ausgabe der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten Bürger (frühestens am 26.01.2026) können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen persönliche oder mit Vollmacht beantragt werden.
Beachten Sie dazu aber bitte, dass aufgrund einer Rechtsänderung die VG Lisberg die beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst am 20. Tag vor der Wahl, 16.02.2026, ausgeben darf. Eine frühere Ausgabe ist rechtlich nicht mehr möglich!
