Festlegung des Wahltermins

Mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 364 vom 7. August 2024) wurde als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern der 8. März 2026 festgelegt.
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte, der Kreistage und die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von der VG Lisberg (für die Mitgliedsgemeinden) in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zur Kommunalwahl
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