Bauen in Lisberg und Priesendorf
Sie wollen sich an den Bau Ihrer eigenen vier Wände wagen? Dann werden Sie sich zunächst grundlegend informieren. Hierzu stehen Ihnen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bietet auf seiner Homepage allgemeine bis detalierte Informationen rund um ein Bauvorhaben.
Grundsätzliche wird für die Errichtung, Änderrung und/oder Nutzungsänderung eine Baugenehmigung nach den Maßgaben der bayerischen Bauordnung benötigt.
Folgen beim Fehlen einer erforderlichen Baugenehmigung
Errichten oder ändern Sie eine Anlage oder ändern deren Nutzung ohne eine erforderliche Baugenehmigung, kann die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hiergegen einschreiten und entsprechende Maßnahmen treffen. Dies kann bis hin zur Anordnung der Beseitigung der Anlage führen.
Baugenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Eine Baugenehmigung gewährt Ihnen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Recht, eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Sie ist eine staatliche Erklärung, dass dem Vorhaben öffentliches Recht, das im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen ist, nicht entgegensteht. Dies gilt aber nur für den Zeitpunkt der Entscheidung.
Nicht genehmigungspflichtige Vorhaben
Ein Vorhaben ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn es verfahrensfrei ist oder genehmigungsfreigestellt wird. Verfahrensfrei sind Vorhaben, die eine geringe baurechtliche Relevanz haben. Genehmigungsfreigestellt können Vorhaben sein, die keine Sonderbauten sind und einem qualifizierten Bebauungsplan entsprechen, sowie der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken.
Ist das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig, müssen Sie keine Baugenehmigung beantragen. Eine solche würde Ihnen auch nicht erteilt.
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Downloads von Anträgen und Rundschreiben finden Sie auf der Homepage des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Digitaler Bauantrag
Seit dem 01.01.2023 ermöglicht das Landratsamt Bamberg, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge digital einzureichen. Daher gibt es zum 01.01.2023 zwei gravierende Änderungen:
- Es können alle Anträge in Bauverfahren wie Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anträge auf Abweichungen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anzeigen über die Beseitigung usw. auch digital eingereicht werden.
- Alle Anträge in Papierform sind nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Bamberg einzureichen.
ACHTUNG
Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Isolierte Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die in Papierform eingereicht werden. Für diese Anträge bleibt – wie auch bisher- die Gemeinde zuständig.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Ausnahme: Verfahren, bei denen keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist). Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“ baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.
Die Anträge gelangen direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Vorlagen Isolierter Befreiungen werden von dort an die zuständige Gemeinde weitergereicht.
Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig.
Eine Anmeldung nur mit Benutzernamen und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärung auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt.
Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post).
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie zum 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg.
Rechtsgrundlage:
Baugenehmigungsbehörde Landkreis Bamberg
Für eine Baugenehmigung ist der Geschäftsbereich 4 - Planen, Bauen, Umwelt beim Landratsamt Bamberg zuständig.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema Bauen im Landkreis Bamberg finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Bamberg.
Bebauungspläne der Gemeinden Lisberg und Priesendorf
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden finden Sie hier auf der Kartendarstellung. Nutzen Sie entweder die Karte oder die Adresssuche für eine gezielte Auswahl eines Bebauungsplanes.
Beantragung einer isolierten Befreiung, Abweichung, Ausnahme
Eine isolierte Abweichung oder Befreiung kommt grundsätzlich nur bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach dem Katalog des Art. 57 Bayerische Bauordnung - BayBO - in Betracht. Dort sind die Vorhaben baulicher Anlagen abschließend geregelt. Ist Ihr Vorhaben dort nicht enthalten, so benötigen Sie ggf. eine Baugenehmigung (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Bestehen Zweifel, ob Ihr Vorhaben in die Reglung der verfahrensfreien Vorhaben fällt, wenden Sie sich bitte hierzu an unser Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg.
Das Merkblatt und den Antrag finden Sie unter Rathausvordrucke hier.