Standesamt der VG Lisberg und der Gemeinde Walsdorf
Das Standesamt der VG Lisberg ist für alle Personenstandsfälle für die Mitgliedsgemeinden Lisberg und Priesendorf zuständig. Durch Übertragung übernimmt die VG Lisberg auch die Aufgabe des Standesamt Walsdorf.
Personenstandsrecht
Der "Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie alle damit in Verbindung stehenden familien- und namensrechtlichen Tatsachen.
Personenstandsfälle sind:
- Eheschließungen
- Begründungen von Lebenspartnerschaften
- Geburten
- Sterbefälle
Da der Personenstand auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen umfasst, werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein. Die Personenstandsregister werden (heutzutage) elektronisch geführt und dauerhaft aufbewahrt.
Urkunden
Das jeweils registerführende Standesamt stellt jeder berechtigten Person gegen Gebühr eine Urkunde aus seinem Personenstandsregister aus. Werden Urkunden für ein anderes Standesamt benötigt erfolgt die Übermittlung auf gesicherten elektronischen Weg.
Im Rahmen des BürgerservicePortals haben Sie die Möglichkeit, Urkunden aus Lisberg, Priesendorf und Walsdorf jederzeit elektronisch zu bestellen:
Alternativ können Sie die Urkunden zu den Öffnungszeiten auch persönlich bestellen.
Eheschließung
Eine beabsichtigte Eheschließung ist bei dem Standesamt am Wohnsitz einer der Eheschließenden anzumelden. Bei der Anmeldung haben die Eheschließenden ihren Personenstand nachzuweisen. Welche Urkunden dafür im Einzelfall vorzulegen sind, sollte immer bei dem Standesamt erfragt werden, bei dem die Eheschließung angemeldet werden soll.
Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen und legt den gewünschten Eheschließungstermin fest. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet worden ist, werden die Anmeldeunterlagen an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Die Eheschließung wird von dem Standesbeamten zunächst in einer Niederschrift und sodann im Eheregister beurkundet. Aus dem Eheregister stellt das Standesamt Eheurkunden aus, mit der die Eheschließung bewiesen werden kann. Ändern sich später die personenstandsrechtlichen Daten der Ehepartner, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt und es werden neue Eheurkunden ausgestellt.
Ausländische Mitbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland heiraten möchten, bedürfen zur Eheschließung eines Ehefähigkeitszeugnisses ihrer Heimatbehörde. Für bestimmte Länder erteilt der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das zuständige Standesamt liegt, die Befreiung von der Beibringung dieses Zeugnisses.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amt.
Das Verfahren ist bayernweit einheitlich geregelt. Die Antragsvoraussetzungen, der Verfahrensablauf sowie die notwendigen Unterlagen sind auf der folgenden Seite eingehend erläutert: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs. 2 BGB
Eine Publikation zu Informationen zum Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht und zum Versorgungsausgleich findes Sie auf der Hompage des Bundesministerium der Justiz.
Trauungen in der VG Lisberg
Die VG Lisberg ist für Eheschließungen in den Gemeinden Lisberg, Priesendorf und Walsdorf zuständig. In Deutschland müssen Eheschließungen in offiziell dafür bestimmte Räume stattfinden. Im Standesamtsgebiet der VG Lisberg stehen Ihnen dafür folgende Eheschließungsorte zur Verfügung:
In der Gemeinde Lisberg:
- Sitzungssaal im Schloß Trabelsdorf
- Schulungsraum im Feuerwehrhaus Lisberg
In der Gemeinde Priesendorf:
- Sitzungssaal im Gemeindezentrum
In der Gemeinde Walsdorf:
- Aula der Grundschule
- Schulungsraum im Feuerwehrhaus
- Mehrzweckraum Herzoghaus
Für einen Eheschließungstermin bitten wir Sie Kontakt mit dem Standesamt der VG Lisberg aufzunehmen. Wir werden mit Ihnen einen vorläufigen Eheschließungstermin festlegen. Ein verbindlicher Termin kann festgelegt werden, wenn die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Geburt
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Das Standesamt beurkundet die Geburt im Geburtenregister. Mit den Daten aus dem Geburtenregister stellt das Standesamt die Geburtsurkunde für das Kind aus. Ändern sich später die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt und es wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder jeder anderen Person, die bei dem Sterbefall anwesend war oder davon aus eigenem Wissen Kenntnis hat. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall im Sterberegister und erteilt daraus Sterbeurkunden.
Für Sterbefallanzeigen von Bestattern hier klicken.
Notwendige Unterlagen
In vielen Fällen im Bereich "Standesamt" benötigt die Verwaltung persönliche Unterlagen.
Wir bitten Sie dringend davon Abstand zu halten, uns solche Unterlagen (z.B. Ausweiskopien, Urkunden, Nachweise) per E-Mail zukommen zu lassen. Die Übermittlung Ihrer höchstpersönlichen Daten ist auf dem Transportweg "E-Mail" nicht sicher und kann ggf. von unbekannten Dritten abgegriffen werden.
Gerne nehmen wir Unterlagen in digitaler Form entgegen. Hierfür wenden Sie sich bitte an uns. Wir eröffnen Ihnen dann ein digitales Konto, auf dem Sie Ihre Dokumente verschlüsselt und sicher uns zukommen lassen können.