Bekanntmachungen und Informationen zur Landtags- und Bezirkstagswahl

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.
Alle Informationen rund um die Wahl finden Sie auf folgenden Seiten:
- Homepage des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Landtags- und Bezirkswahlen
- Homepage des Bayerisches Landesamt für Statistik - Wahlen
- Homepage der Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - Landtagswahl und Bezirkswahlen 2023
Rechtsgrundlagen Bayerische Staatskanzlei - Bayern.Recht:
Amtliche Bekanntmachungen und Hinweise
Im nachfolgenden finden Sie zu veröffentlichende amtliche Bekanntmachungen und Hinweise zur Landtags- und Bezirkstagswahl 2023. Klicken Sie für den Inhalt auf die jeweilige Überschrift.
Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg
Amtliche Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge
Bekanntmachung
über die Wahlkreisvorschläge
für die Landtagswahl und die Bezirkswahl
am 8. Oktober 2023
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberfranken wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35/2023 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung
an den Werktagen, außer Samstagen während der Dienststunden in der
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg
Außenstelle Priesendorf
Weißbergstraße 2a, 96170 Priesendorf
eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.
Lisberg, 23.08.2023
Wießmeier
Geschäftsstellenleiter
Amtliche Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und zur Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023
Über nachfolgenden Download werden die Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und zur Bezirkstagswahl am 8.Oktober 2023 bekanntgemacht.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023
Über nachfolgenden Download werden die Bekanntmachungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 bekanntgemacht:
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 der Gemeinde Lisberg (PDF-Datei)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 der Gemeinde Priesendorf (PDF-Datei)