Formulare
Die VG Lisberg hat mit diesem Service für Sie die Möglichkeit geschaffen bestimmte Anträge und Formulare direkt an Ihrem PC auszufüllen, auszudrucken und an die VG Lisberg zu schicken oder ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
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Plakatierung - Antrag und Hinweise
Plakatierung ist eine Sondernutzung nach Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und bedarf daher einer Erlaubnis. Die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für Werbeanlagen bleiben dabei unberührt.
- Hinweise zur Plakatierung anlässlich von Veranstaltungen (PDF-Datei)
- Antrag auf Durchführung von Plakatierung anlässlich einer Veranstaltung o.ä. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg (PDF-Datei)
Bei allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sind den politischen Parteien und Wählergruppen sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen. Hierzu bedarf es zwingend einer schriftlichen Anzeige.
