Ortsrecht der Mitgliedsgemeinden
Die beiden Mitgliedsgemeinden und die Verbände können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Lisberg ist hier für den Vollzug der erlassenen Satzungen und Verordungen zuständig.
Satzungen und Verordnungen
- Hier finden sich die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lisberg
- Hier finden sich die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Priesendorf
- Hier finden sich die Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg (Abwasserbeseitigung)
- Hier finden sich die Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Weißberggruppe
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Verwaltung der VG Lisberg.