Abschaffung des Kinderreisepasses sowie Gebührenerhöhung
icon.crdate19.12.2023
Abschaffung des Kinderreisepasses sowie Gebührenerhöhung
Abschaffung des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung
Die VG Lisberg informiert, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass seit dem 01.01.2024 abgeschafft wurde, da Kinderreisepässe eine nur maximal 12 Monate Gültigkeit besitzen.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reisepass oder Personalausweis für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Gleichzeitig möchte das Passamt darauf hinweisen, dass sich die Gebühr seit 01.01.2024 für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 € auf 70 € erhöht.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen!